Maklerprovision
Was kostet eigentlich ein guter Immobilienmakler?
Seit dem 23.12.2020 ist die Provisionsverteilung für die Vermittlung von Immobilien in Deutschland neu geregelt. Käufer und Verkäufer zahlen nun jeweils die gleiche Höhe an Maklerprovision. Üblich sind in NRW insgesamt 5-6 % zzgl. MwSt.. Diese werden 50/50 geteilt.
Diese Neuregelung ist richtig und fair. Denn so entsteht mehr Transparenz und mögliche Interessenkonflikte werden vermieden. Auch Qualitätsunterschiede werden deutlich. Wird der Makler von beiden Seiten bezahlt, wird er auch für beide Seiten gleich gut arbeiten.
Allerdings gilt die gesetzliche Regelung der Provisionsteilung vorerst nur für Einfamilienhäuser, Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung und Eigentumswohnungen.
Ein Makler wird zudem nur im Erfolgsfall bezahlt. Wird ein Objekt nicht vermittelt, so bekommt der Makler kein Geld und er hat umsonst gearbeitet. Somit bleibt das Risiko für den Verkäufer gering.
Die Höhe der Maklerprovision berechnet sich prozentual vom beurkundeten Kaufpreis der Immobilie. Ein guter Verkaufspreis liegt somit auch in unserem Interesse.
Die Provisionshöhe für Vermietung von Wohnraum ist schon länger gesetzlich geregelt und als Bestellerprinzip bekannt. Für den Mieter fällt bei der Wohnungssuche somit keine Provision an, es sei denn, er hat uns gezielt mit der Suche beauftragt.
Für den Vermieter kostet unser Service eine Nettokaltmiete zzgl. MwSt.. Ein fairer Preis, wenn man bedenkt, dass ein Mietverhältnis meist mehrere Jahre läuft. Prozentual gesehen also nur ein kleiner Bruchteil.